Grundpreise:
Es hat sich eine Änderung bezüglich der zulässigen Grundpreiseinheiten ergeben: So müssen ab dem 28.05.2022 für nach Gewicht bzw. Volumen angebotene bzw. beworbene Waren einheitlich 1 Kilogramm bzw. 1 Liter als Grundpreiseinheit angegeben werden.
Kein Händler sollte ab nun Grundpreise mit Bezug auf die Einheiten 100 Gramm bzw. 100 Milliliter angeben, sondern immer den Bezug auf 1 Kilogramm bzw. 1 Liter.
Ganz besonders sollten alle Händler schnell reagieren, die bei Waren mit 100 Gramm bzw. 100 Milliliter keinen Grundpreis angegeben haben.
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